Jens Ossendot, LL.M.

Rechtsanwalt

Jens Ossendot berät umfassend in wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im operativen und strategischen Bereich. Hierbei verfügt er auch über Erfahrungen als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, die Begleitung von Gesellschaftsgründungen und –umwandlungen sowie von Unternehmenskäufen und deren Finanzierung. Sein Branchenfokus liegt auf den Bereichen Umweltschutz und Abfallwirtschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prozessführung. Herr Ossendot vertritt Mandanten vor staatlichen Gerichten und in Schiedsverfahren. Hierbei ist er häufig in gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Streitigkeiten tätig. Über besondere Erfahrungen verfügt er auch bei der Führung komplexer technischer Streitigkeiten z.B. im Bereich des Anlagenbaus. Er ist Mitglied des Arbeitskreises Umweltgesetzgebung und -recht beim BDE (Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.), der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. sowie der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.).

Schwerpunkte

Konfliktlösung

Gesellschaftsrecht und M&A

Restrukturierung- und Insolvenz

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Stationen

Flick Gocke Schaumburg
Rechtsanwalt

Ossendot Umweltschutz GmbH
Geschäftsführer, seit 2015

sgpartner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt

Vorträge und Mitgliedschaften

Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)

Arbeitskreis Umweltgesetzgebung und -recht beim BDE Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft

Gesellschaft für Umweltrecht e.V.

Veröffentlichungen

Wirksamkeit der Bestellung eines Abschlussprüfers vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Anm. zu OLG Karlsruhe, Beschluss v. 4.5.2017 (14 W 21/17 (Wx)), NZI 2017, 729 mit Göb.

Haustür-Widerruf des Beitritts zu Publikumsgesellschaft während deren Liquidation, Anm. zu OLG Stuttgart, Urteil v. 06.04.2016 (Az. 14 U 2/15), EWiR 2016, 491, mit Fuchs.

Zum Streitwert einer Auskunftsklage über Namen und Adressen der Mitgesellschafter in einer Fondsgesellschaft, Anm. zu BGH, Beschl. v. 17.11.2015 (Az. II ZB 28/14), EWiR 2016, 295, mit Fuchs.

Zur Wissenszurechnung bei Haftung aufgrund fehlerhaftem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds, Anm. zu KG, Urteil v. 27.8.2015 (Az. 2 U 57/09), EWiR 2016, 77, mit Fuchs.

Zur Beweiserhebung über einen dem Vertragswortlaut (hier: Gesellschaftsvertrag einer KG) vorgehenden übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien, Anm. zu BGH, Beschl. v. 21.4.2015 (Az. II ZR 126/14), EWiR 2015, 725, mit Fuchs.

Keine Ansprüche von Hedgefonds gegen Porsche wegen irreführender Informationen vor Veröffentlichung der Pläne zur Übernahme von VW, Anm. zu OLG Stuttgart, Urt. v. 26.3.2015 (Az. 2 U 102/14), EWiR 2015, 569, mit Fuchs.